ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DAUERSTELLENVERMITTLUNG IN DER SCHWEIZ – 2023
1. Allgemeines
Die CareToMatch GmbH (nachstehend CareToMatch genannt) bietet bei der Rekrutierung und Selektion von Fachspezialisten und Führungspersönlichkeiten im Suchauftrag und auf Erfolgsbasis einen kompletten Service an und nimmt Ihnen als Arbeitgeber (nachstehend Kunde genannt) die für eine Neubesetzung erforderlichen Aufgaben in vielerlei Hinsicht ab.
2. Unser Vermittlungsmodell
Die CareToMatch arbeitet auf Erfolgsbasis. Sie gehen kein Risiko ein; bis zum Abschluss eines Vertrags zwischen dem Kunden und einem von CareToMatch vorgeschlagenen Arbeitnehmer (nachstehend Kandidat genannt) arbeiten wir kostenlos. Im Erfolgsfall werden nach rechtsgültiger Unterzeichnung eines Anstellungsvertrages die unter 3. aufgeführten Honoraransätze in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird unmittelbar am Starttag verschickt.
3. Honorar
Im Honorar sind folgende Leistungen inbegriffen: Bedarfsabklärung, Erstellen von Anforderungsprofilen, Selektion von Kandidaten, Erstellung von Personaldossiers der Bewerber/innen, Vereinbarung von Vorstellungsterminen, Referenzabklärungen, Bewerberinterviews. Das Honorar steht CareToMatch nach Anstellung des Kandidaten durch den Kunden zu. Es berechnet sich wie folgt.
- Bruttojahreseinkommen bis CHF 80’000.– 10% Honorar, mindestens CHF 6’000.–
- Bruttojahreseinkommen bis CHF 100’000.– 13% Honorar
- Bruttojahreseinkommen bis CHF 120’000.– 16% Honorar
- Bruttojahreseinkommen ab CHF 150’000.– 20% Honorar
Bei einer Teilzeitanstellung wird das prozentuale Teilzeiteinkommen auf ein Jahressalär bei Vollbeschäftigung umgerechnet.
Der jährliche AHV-pflichtige Bruttolohn wird wie folgt berechnet:
Monatlicher Bruttolohn x 12, plus 13. Monatslohn, Gratifikationen, Provisionen, Bonus und sonstige Zulagen.
Kommt ein Anstellungsvertrag innerhalb von 12 Monaten nach dem Versand des Kandidatendossiers zustande, hat die CareToMatch Anrecht auf ein Erfolgshonorar. Die Weitervermittlung eines Dossiers an Dritte gilt als honorarpflichtig und muss uns umgehend gemeldet werden. Unterlassungen können jederzeit nachverrechnet werden.
4. Garantie
Wird ein Vertrag seitens des Kunden aufgrund mangelnder Eignung des Kandidaten aufgelöst oder kündigt der Kandidat das Arbeitsverhältnis, so vergüten wir das verrechnete Honorar wie folgt: Bei Ende des Vertragsverhältnisses innert 30 Tagen seit Vertragsbeginn 70 % des Honorars, innert 60 Tagen 50 % des Honorars und innert 90 Tagen 30 % des Honorars.
Bei Vertragsauflösungen, die auf Veränderungen beim Kunden zurückzuführen sind (Aufhebung der Stelle, Kündigungen aufgrund von veränderten Marktbedingungen, Kündigung in Folge von Fusionen, Geschäftsübernahmen etc.) wird keine Garantierückzahlung geleistet. Ebenso wird keine Garantierückzahlung geleistet, wenn der Kandidat nach der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses in irgendeiner Form beim Kunden oder einem mit dem Kunden rechtlich oder tatsächlich verbundenen Unternehmen (Konzerngesellschaft, Partnergesellschaft einer Arbeitsgemeinschaft etc.) beschäftigt wird.
5. Zusätzliche Dienstleistungen / Gutachten
Zusätzliche Dienstleistungen, Tests und Gutachten werden nach Aufwand und effektiven Kosten gemäss Offerte dem Kunden in Rechnung gestellt.
6. Datenschutz / Diskretion
Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen jederzeit einzuhalten. Bewerberdossiers sind vertraulich zu behandeln. Wenn sie nicht verwendet werden, sind sie unverzüglich an CareToMatch zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung muss CareToMatch gegenüber bestätigt werden. Sie dürfen in keinem Fall an verbundene Gesellschaften oder an Dritte weitergeleitet werden. Bei Weiterleitung gelten die Kostenfolgen von Ziffer 3.
7. Mehrwertsteuer
Alle von CareToMatch erbrachten Leistungen unterliegen der Mehrwertsteuer (Mwst). Dementsprechend werden die festgelegten Honorare um den Mwst-Betrag erhöht.
8. Zahlungsfrist
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen, befindet sich der Kunde ab diesem Zeitpunkt ohne Mahnung in Verzug und es werden Verzugszinse in Höhe von 5 % pro Monat berechnet.
9. Eignung der Kandidaten und Verantwortung im Selektionsprozess
CareToMatch ist bestrebt, die Eignung der dem Kunden vorgeschlagenen Kandidaten so weit wie möglich sicherzustellen, indem CareToMatch Folgendes abklärt, feststellt oder erhebt:
- Die Identität des Bewerbers und seine Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt;
- Die Ausbildung, die Erfahrung und die erforderlichen Qualifikationen des Kandidaten, die aus Sicht von CareToMatch für eine Anstellung beim Kunden erfoderlich sind. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Kunden, vor der Einstellung zu prüfen, ob die Ausbilding, die Erfahrung und die erforderlichen Qualifikationen des Bewerbers dem Gesetz sowie den eigengen Vorstellungen entsprechen;
- Dass der Kandidat bereit ist, in der Position zu arbeiten, für die der Kunde den Bewerber anstellen möchte.
Als zusätzlichen Service bietet CareToMatch eine umfassende Unterstützung von ausländischen Kandidaten beim Auswanderungsprozess. Letztendlich sind die Kandidaten für die Wohnungssuche, die Anerkennung von Diplomen und die Einhlong von Arbeitsbewilligungen jedoch selbst verantwortlich.
Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung von sämtlichen erforderlichen Genehmigung für die Ausübung der Arbeit durch den Kandidaten, für die Veranlassung medizinischer Untersuchungen und/oder die Prüfung der Krankengeschichte des Kandidaten. Er trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass der Kandidat sämtliche Bedinungen erfüllt, die nach dem Recht des Landes, in dem der Kandidat die Arbeit ausführen soll, erforderlich sind (notwendige Ausbildungen, Fortbildungen, Zertifikate etc.).
Um CareToMatch in die Lage zu versetzen, seine Dienstleistungen bestmöglichst zu erbringen, stellt der Kunde CareToMatch Informationen über vakante Stellen zur Verfügung, einschliesslich:
- die Art der vom Bewerber zu verrichtenden Arbeit;
- den Arbeitsort und die Arbeitszeiten;
- den vorgesehenen Arbeitsbeginn;
- Ausbildung, Erfahrung, Qualifikationen und etwaige Kompetenzen, die der Kunde, das Gesetz oder ein Berufsverband vom Kandidaten verlangt, damit er in der betreffenden Position beschäftigt werden kann;
- Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken der betreffenden Stelle sowie die vom Kunden getroffenen Massnahmen zur Vermeidung oder Beherrschung solcher Risiken;
- die Dauer oder voraussichtliche Dauer der Anstellung;
- das voraussichtliche Gehalt, die Spesen und etwaige andere Leistungen;
- die Kündigungsfrist.
10. Haftung
Es bleibt im freien Ermessen von CareToMatch, dem Kunden Kandidatendossiers zu übermitteln. Eine entsprechende vertragliche Pflicht besteht nicht.
CareToMatch kann nicht für das Rekrutierungs- und Selektionsverfahren des Kunden, die Einstellung eines Bewerbers oder die Nichteinstellung eines Bewerbers durch den Kunden haftbar gemacht werden. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für seine oder ihre Wahl.
Die von CareToMatch geleisteten Personalsuch- und Selektionsleistungen ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung der Kandidaten durch den Kunden. CareToMatch lehnt deshalb jegliche Verantwortung ab, sowohl in Bezug auf die von Kandidaten gemachten Aussagen, als auch hinsichtlich der Ausführung von Arbeiten, welche den Kandidaten im Arbeitsverhältnis anvertraut werden.
CareToMatch ist in keinem Fall haftbar für irgendwelche Schäden (inkl. entgangenem Gewinn), die der Kunde in irgendeiner Form durch die Anstellung eines Kandidaten oder durch Hanldungen oder Unterlassungen eines Kandidaten direkt oder indirekt erleidet.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen CareToMatch und dem Kunden kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Normen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Wenn vertraglich oder per E-Mail vereinbart wird, dass bestimmte Punkte von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gilt diese abweichende Vereinbarung; für die übrigen Punkte gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.